Ab 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Werden Texte oder Bilder mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet, müssen diese in bestimmten Fällen als KI-generierte Inhalte gekennzeichnet werden.
Damit Sie Ihre Inhalte auch künftig rechtskonform pflegen können, stehen Ihnen in TOURDATA bereits jetzt entsprechende Kennzeichnungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Im jeweiligen Basisobjekt (z. B. Unterkunft, POI oder Gastronomie) finden Sie die Checkbox „KI-optimierte Texte“ im TAB „Informationen“. Damit können KI-generierte Texte entsprechend gekennzeichnet werden.
- Bei den Mediendaten finden Sie die „KI-Kennzeichnung“ im TAB „Basisdaten“. Dort können Bilder, die mit KI erstellt wurden, entsprechend gekennzeichnet werden.
Weitergabe der Kennzeichnung über Schnittstellen
Die in TOURDATA hinterlegten KI-Kennzeichnungen werden über die verfügbaren Schnittstellen an angebundene Systeme und Ausgabekanäle weitergegeben. Die tatsächliche Darstellung der Kennzeichnung auf Websites, Apps oder anderen Ausgabekanälen erfolgt jedoch durch die jeweiligen Betreiber:innen dieser Kanäle. Bitte prüfen Sie daher gemeinsam mit Ihrem Website- oder Systemanbieter, wie die Kennzeichnung in Ihren Ausgabekanälen sichtbar gemacht wird.
Hinweis zu KI-Kennzeichnungen direkt im Bild
Wenn Sie die Kennzeichnung direkt als Wasserzeichen in einem Bild platzieren, beachten Sie bitte, dass Bilder in Websites, Apps oder anderen Ausgabekanälen häufig zugeschnitten oder skaliert werden. Zusätzlich können Randbereiche durch weitere Symbole oder Bedienelemente überlagert werden. Dadurch kann die Kennzeichnung teilweise oder vollständig verdeckt werden.
Wir empfehlen daher, die in TOURDATA vorgesehenen Kennzeichnungsfelder zu verwenden und die Kennzeichnung nicht ausschließlich im Bild selbst anzubringen.
Die Österreich Werbung hat einen praxisnahen Leitfaden veröffentlicht, der die Anforderungen für den Tourismus verständlich erklärt und Beispiele für die richtige Kennzeichnung enthält:
Leitfaden zur KI-Kennzeichnungspflicht der Österreich Werbung
Unser Tipp: Kennzeichnen Sie KI-generierte Inhalte bereits direkt bei der Datenerfassung. So stellen Sie sicher, dass Ihre Datenbestände rechtzeitig auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereitet sind.
Bei Fragen rund um TOURDATA steht Ihnen der Digital Solutions Helpdesk gerne zur Verfügung (E-Mail: dshelpdesk@ttg.at).